Mein Verhaltens- und Ehrenkodex
Ich verpflichte mich, den von dem französischen Berufsverband für Übersetzer und Dolmetscher (SFT) erlassenen Verhaltens- und Ehrenkodex zu beachten.
1. Allgemeine Prinzipien
a. Aufrichtigkeit, Vertrauen und Integrität
Der Übersetzer erfüllt seinen Auftrag aufrichtig und gewissenhaft und erweist sich des Vertrauens würdig,
das die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Auftraggeber bildet. Der Übersetzer
lehnt Aufträge ab, die sein persönliches Ansehen oder das Ansehen des Berufsstandes schädigen.
b. Angemessenheit
Der Übersetzer respektiert Inhalt und Botschaft des Ausgangstexts und gibt diese in angemessener Weise
wieder.
c. Verschwiegenheit
Der Übersetzer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit, sofern er diese nicht aus Gründen des
Selbstschutzes brechen muss, dies gesetzlich erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich sein
Einverständnis dazu gibt. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf sämtliche Informationen und
Dokumente, die der Übersetzer im Zuge der Auftragserfüllung erhält.
2. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Der Übersetzer hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seine Tätigkeit ausübt,
und kommt insbesondere sämtlichen geltenden Beitrags- und Steuerpflichten nach.
3. Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
a. Der Übersetzer erweist sich des Vertrauens würdig, das ihm der Auftraggeber entgegenbringt, indem er
einen Auftrag, dessen Qualität er nicht gewährleisten kann, ablehnt oder ihn nicht von Dritten ausführen
lässt. Er beauftragt Dritte nicht mit der teilweisen oder vollständigen Ausführung eines Auftrags, ohne den
Auftraggeber im Voraus zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
b. Der Übersetzer bewirbt seine Leistung wahrheitsgemäß und beansprucht keine Titel,
Ausbildungsabschlüsse oder Qualifikationen, über die er nicht verfügt.
c. Der Übersetzer stellt sicher, dass er den erhaltenen Auftrag stets unter den bestmöglichen Bedingungen
erfüllt. Insbesondere verpflichtet er sich:
I. nur in seine Muttersprache oder in eine Sprache zu übersetzen, in der er über eine hohe Kompetenz
verfügt;
II. über das notwendige Wissen und die notwendige Kompetenz auf dem Sachgebiet des Ausgangstexts zu verfügen;
III. die notwendigen Recherchen durchzuführen, um den Ausgangstext genau zu verstehen und
angemessen zu übersetzen;
IV. durch dauernde Weiterbildung dafür zu sorgen, dass sein Wissen und seine professionellen
Kompetenzen dem aktuellen Stand entsprechen;
V. Aufträge nicht anzunehmen, deren Abgabefrist mit der Auftragserfüllung unvereinbar ist.
d. Der Übersetzer verpflichtet sich, den Auftraggeber im Hinblick auf die geeignetsten Methoden und
Hilfsmittel zur Erfüllung des Auftrags zu beraten.
4. Verhalten im Umgang mit Kollegen
a. Der Übersetzer erkennt jeden professionellen Übersetzer als Kollegen an und nimmt ihm gegenüber
eine kooperative und loyale Haltung ein. Insbesondere bei einer Zusammenarbeit
respektiert er die Interessen seiner Kollegen und verpflichtet sich, deren Interessen gegenüber dem
Auftraggeber zu achten.
b. Der Übersetzer ist berechtigt, ein Honorar für seine Leistung zu verlangen, das seiner Berufserfahrung,
seinem Ausbildungsgrad und seinen Fachkenntnissen, dem Schwierigkeitsgrad des Ausgangstexts, den
notwendigen Recherchen, der Abgabefrist sowie eventuell entstandenen Auslagen, Investitionen und
Kosten entspricht. Mit Ausnahme von gelegentlichen Aufträgen im Rahmen eines sozialen oder
humanitären Engagements verlangt der Übersetzer kein Honorar und gewährt keinen Preisnachlass, durch
die ein unlauterer Wettbewerb entsteht.
5. Einhaltung von Berufsstandards
Der Übersetzer verpflichtet sich zur Einhaltung der UNESCOEmpfehlung zum Rechtsschutz von
Übersetzerinnen und Übersetzern aus dem Jahr 1976.Der Übersetzer verpflichtet sich, Urheberrechte zu
achten. Der Übersetzer hat Anspruch darauf, dass seine Urheberrechte geachtet werden. Ferner
verpflichtet er sich, die Prinzipien der guten Praxis zu beachten, die für seinen Beruf und in dem Land, in
dem er seine Tätigkeit ausübt, gelten.
6. Achtung des Berufsstands und der SFT
a. Der Übersetzer verpflichtet sich, das Ansehen des Berufsstands und der SFT nicht zu gefährden.
b. Er übernimmt keine Aufträge und geht kein Arbeitsverhältnis ein, durch die Bestimmungen des
Verhaltens und Ehrenkodex verletzt werden.